Forstschutzorgane unterstützen als verlängerter Arm der Behörde die Vollziehung des Forstgesetzes. Wann darf, kann bzw. muss ein Forstschutzorgan einschreiten? Wie gestaltet man eine Amtshandlung so, dass sie rechtlich korrekt und effektiv ist?
Diese Ausbildung vermittelt grundlegende Kenntnisse in Forstwirtschaft und Recht, insbesondere die Aufgaben und Befugnisse von Forstschutzorganen. Zudem werden Kommunikation und Konfliktmanagement intensiv behandelt und geübt.
Interessierte ohne forstliche Berufsausbildung können nach dieser 40-stündigen Ausbildung als Forstschutzorgan vereidigt werden.
Auch Jagdschutzorgane werden häufig zusätzlich als Forstschutzorgan vereidigt, um auf einer breiteren gesetzlichen Grundlage agieren zu können. Selbstverständlich können auch Personen mit forstlicher Ausbildung sowie bereits vereidigte Forstschutzorgane, die ihr Wissen auffrischen möchten, an der Ausbildung teilnehmen.
Das Seminar findet in Kooperation mit der Steiermärkischen Landarbeiterkammer statt.