Wirtschaft|Recht|Management
Haftung für Bäume und Baumkontrolle

Mit dem neuen § 1319b ("b" wie Baumhaftung) ABGB konnte eine wesentliche Lücke des Zivilrechts betreffend Schäden durch fallende Bäume oder Baumteile geschlossen werden. Bäume werden nun nicht mehr mit Bauwerken gleichgesetzt, die Gemeinwohlwirkung der Bäume und die Eigenverantwortung potentiell Geschädigter klar betont.

Um Haftungsfolgen zu vermeiden, muss man als Baumhalter:in daher die eigenen konkreten Verkehrssicherungspflichten kennen und dazu die Verkehrssicherheit von Bäumen richtig einschätzen lernen. Der Leitfaden "Baumsicherheitsmanagement - Bäume sichern und erhalten" hilft dabei. Aber auch als Baumnachbar:in sollte man wissen, wie man sich gegen vom Nachbargrund ausgehende Einwirkungen wehren kann – nicht nur durch fallende Bäume.

Das Seminar findet in Kooperation mit der Waldverband Steiermark GmbH und den Land&Forst Betrieben Steiermark statt.