Wald-|Jagdpädagogik
Prüfung der forstfachlichen Kenntnisse im Rahmen der Qualifikation zum/zur Pädagogisch geschulten Waldvermittler:in

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) hat festgelegt, dass für die Erlangung des Zertifikates zum/zur Pädagogisch geschulten Waldvermittler:in der Nachweis forstfachlicher Kenntnisse erforderlich ist.

Drei Monate nach Beendigung des 80-stündigen Zertifikatslehrganges „Waldwirtschaft für Einsteiger:innen“ (Modul F) kann zur Prüfung angetreten werden.

Absolvent:innen der Meister:innenausbildung für Forstwirtschaft, der Forstfachschule Waidhofen bzw. Traunkirchen, der
HBLA für Forstwirtschaft oder des Forststudiums sind von der Prüfung ausgenommen.

Forstfacharbeiter:innen müssen ausschließlich die Prüfung absolvieren und sind vom Besuch des Zertifikatslehrganges „Waldwirtschaft für Einsteiger:innen“ befreit.

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