Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) hat festgelegt, dass für die Erlangung des Zertifikates zum/zur Pädagogisch geschulten Waldvermittler:in der Nachweis forstfachlicher Kenntnisse erforderlich ist.
Drei Monate nach Beendigung des 80-stündigen Zertifikatslehrganges „Waldwirtschaft für Einsteiger:innen“ (Modul F) kann zur Prüfung angetreten werden.
Absolvent:innen der Meister:innenausbildung für Forstwirtschaft, der Forstfachschule Waidhofen bzw. Traunkirchen, der HBLA für Forstwirtschaft oder des Forststudiums sind von der Prüfung ausgenommen.
Forstfacharbeiter:innen müssen ausschließlich die Prüfung absolvieren und sind vom Besuch des Zertifikatslehrganges „Waldwirtschaft für Einsteiger:innen“ befreit.